Die Vorteile der Fonds-Rente bAV Invest
Durchführungsweg Direktversicherung
- Die Beiträge sind bis zu 644 EUR monatlich steuerfrei (8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung).
- Erst bei der Auszahlung fallen Steuern und ggf. Krankenversicherungsbeiträge an.
- Die Beiträge sind bis zu 322 EUR monatlich sozialversicherungsfrei (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV).
- Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, soweit er ebenfalls Sozialabgaben spart.
- Unter Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen können Ihre Kunden sogar eine Altersversorgung zum Nulltarif aufbauen.
- Vom ersten Tag an ist der Anspruch Ihrer Kunden sicher, auch bei Arbeitgeber-Wechsel oder Insolvenz der Firma.
- Ihre Kunden haben die Wahl: Lebenslang garantierte Rente oder einmalige Kapitalauszahlung.
Durchführungsweg Unterstützungskasse
- Zuwendungen zur U-Kasse sind in voller Höhe und grundsätzlich unbegrenzt steuerfrei. Erst die späteren Versorgungsleistungen sind zu versteuern und ggf. fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
- Darüber hinaus fallen bei einer vom Arbeitgeber finanzierten Unterstützungskassen-Zusage keine Sozialversicherungsabgaben auf die Zuwendungen an. Werden diese durch Entgeltumwandlung finanziert, sind sie bis zu 322 EUR monatlich sozialversicherungsfrei (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV).
- Sofortiger Insolvenzschutz durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung.
- Die Zuwendungen zur U-Kasse sind für das Unternehmen in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Die Unterstützungskasse erscheint nicht in der Bilanz des Unternehmens.
- Die BBV-Unterstützungskasse e.V. erhebt für Unternehmen mit weniger als 21 Anwärtern keine Verwaltungsgebühren.
Die Tarife zu den Durchführungswegen
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Top-Downloads
B 160133 Flyer Fonds-Rente bAV Invest
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B 561168 AVB Fonds-Rente bAV Invest (Direktversicherung) - ungezillmert
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B 563122 AVB Fonds-Rente bAV Invest (Direktversicherung) - gezillmert
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B 563119 AVB Fonds-Rente bAV Invest (Unterstützungskasse) - ungezillmert
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Verkaufshilfen
bAV - Fakten und Informationen
B 160060 bAV - die wichtigsten Unterschiede
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B 162061 Beispiel für die Insolvenzsicherung Unterstützungskasse
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Weitere Produktinformationen
Transparenzverordnung und ESG-Informationen Fonds-Rente bAV Invest
Die EU-Offenlegungsverordnung (auch bekannt unter dem Namen „Transparenzverordnung“) hat das Ziel, die Transparenz bei nachhaltigen Finanzanlageprodukten und die Förderung der Langfristigkeit bei Finanz-& Wirtschaftstätigkeiten zu erhöhen.
Informationen zu den ESG-Kriterien finden Sie hier:
ESG Informationen - Sicherungsvermögen der BL die Bayerische Lebensversicherung AG