Die Vorteile der Existenzsicherungsrente Multi PROTECT

  1. Absicherung bei Unfällen direkt nach Versicherungsbeginn.
  2. Auch wenn sich aufgrund einer Dialyse oder Transplantation der Zustand verbessert, zahlen wir weiterhin die monatliche Rente.
  3. Wir leisten auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand nach über 3 Jahren wieder verbessert hat.
  4. Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass eine Krankheit (z. B. Krebs) ein weiteres Mal ausbricht.
  5. Wir zahlen die monatliche Rente schon ab Pflegestufe 1.
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Wenn Sie sich für eine betriebliche Unfallversicherung interessieren, sprechen Sie uns einfach an. Wir erläutern gerne die Vorteile und erstellen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen. 

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Nachhaltigkeit

Unternehmensvorsorge & Pangaea Life

Nachhaltigkeit ist für uns Anspruch und Vision zugleich. Wie leben wir das Thema Nachhaltigkeit bei der Bayerischen? Wo wollen wir hin und was sind unsere Ziele? Was Nachhaltigkeit für uns bedeutet und welchen Nutzen auch Sie daraus ziehen, erfahren Sie auf der Seite "Nachhaltigkeit".

Versicherungsschutz in vielen Situationen

Dauerhafte Beeinträchtigung nach schwerem Unfall

Leistungsumfang

  • keine Wartezeiten 
  • lebenslange monatliche Rente 
  • bereits ab 50 % Invalidität 
  • Das besondere Plus: direkt nach Versicherungsbeginn abgesichert.

Psychische Erkrankungen

Abgesichert sind alle psychischen oder geistigen Erkrankungen, die zu

  • einer dauerhaften Betreuung führen 
  • einer dauerhaften Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung führen 
  • einem Verlust der zeitlichen und räumlichen Orientierung führen

Organschäden

Abgesichert sind dauerhafte und unumkehrbare Organschäden als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit, z. B.

  • Erkrankung des Gehirns oder zentralen Nervensystems
  • Herzinfarkt oder Herzerkrankung
  • Nieren-, Lungen- oder Lebererkrankungen
  • Das besondere Plus: Auch wenn sich aufgrund einer Dialyse oder Transplantation der Zustand verbessert, leisten wir weiterhin die  monatliche Rente.

Verlust von Grundfähigkeiten

Zahlung der monatlichen Rente bei

  • Verlust des Augenlichts, Hör- oder Sprachvermögens
  • Diagnosen wie Multiple Sklerose, Schlaganfall, Infektionskrankheiten oder Viruserkrankungen
  • Das besondere Plus: Wir leisten auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand nach mehr als 3 Jahren wieder verbessert hat.

Pflegebedürftigkeit

Finanzielle Unterstützung beim Eintritt einer Pflegesituation nach einem Unfall oder Krankheit.

Das besondere Plus: Wir zahlen die monatliche Rente schon ab Pflegestufe 1.

Krebserkrankung

Zahlung der monatlichen Rente im Fall einer Krebserkrankung.

Das besondere Plus: Der Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass der Krebs ein weiteres Mal ausbricht.

So einfach geht es

  • 1. Das Unternehmen vereinbart eine arbeitgeberfinanzierte Absicherung für die Mitarbeitenden.
  • 2. Das Unternehmen erhält den Versicherungsschein.
  • 3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind umfassend abgesichert.
  • 4. Die Beiträge werden abgebucht und können als Sozialleistungen steuerlich berücksichtigt werden.

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Rahmenbedingungen für den Abschluss einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Unfallversicherung (Multi PROTECT)

Ermittlung der Durchschnittsprämie

Die Durchschnittsprämie je Mitarbeiter wird auf Basis des gewünschten Deckungsumfanges, durch die Bayerische (OE 6117 – Komposit Underwriting) ermittelt.

Hierfür benötigen wir vom Arbeitgeber eine Excel-Datei mit den Geburtsdaten der zu versichernden Mitarbeiter und deren Beruf. Aus Gründen des Datenschutzes benötigen wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Namen.

Vertragsunterlagen

Für den Vertragsabschluss mit dem Arbeitgeber, ist die Unterzeichnung eines Kollektivvertrages (Anlage 1) erforderlich. Dieser regelt bzw. definiert u.a. 

•    den zu versichernden Personenkreis
•    die Mindestanzahl an den zu versicherten Personen eines Betriebes
•    Tarife und Versicherungsleistungen
•    allgemeine Vertragsvoraussetzungen, Gesundheitsprüfung
•    Versicherungsbedingungen
•    Versicherungsbeginn und Versicherungsende
•    Beitragszahlung
•    Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter
•    Vorzeitiges Ausscheiden
•    Geschäftsverkehr
•    Vertragsdauer des Kollektivvertrages

In den Kollektivvertrag können auch Tochterunternehmen mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen werden.
 

Gesundheitsprüfung

Vom Arbeitgeber benötigen wir zu jeder zu versichernder Person eine Anmeldung zum Kollektivvertrag (Anlage 2) sowie eine Erklärung zur Dienstfähigkeit (Anlage 2). Wenn der Arbeitgeber die Dienstfähigkeit nicht bescheinigen kann, muss eine Risikoprüfung erfolgen. 

Neben der Forderung, dass alle Mitarbeiter einer objektiv umschriebenen Personengruppe in den Vertrag einbezogen werden müssen (d.h. finanziert vom Arbeitgeber) macht der Rückversicherer seine Entscheidung auch von der Branche und den ausgeübten Berufen abhängig.

Vom Arbeitnehmer benötigen wir eine Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage 2).
 

Vertragsverwaltung / Beitragszahlung

Für jeden Mitarbeiter/Tarif wird unter der Kundennummer des Arbeitgebers ein Vertrag angelegt und verwaltet. Jeder Vertrag erhält eine eigene Vertragsnummer. Er wird zusätzlich über eine Produktgruppe identifiziert. Die ermittelte Durchschnittsprämie wird ebenfalls im Vertrag gespeichert. Die Vertragsdauer ist für alle Verträge einheitlich und kann ein, zwei oder drei Jahre betragen. 

Für die Vertragsanlage benötigen wir vom Arbeitgeber eine Excel-Datei mit Angabe des Arbeitgebers sowie Name, Geburtstag und Beruf der zu versichernden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Der Arbeitgeber erhält zu jedem versicherten Mitarbeiter eine Versicherungspolice sowie einen Leistungsausweis (Anlage 3) zur Weitergabe an den Mitarbeitenden.

Die Beiträge werden vom Arbeitgeber, entsprechend der vereinbarten Zahlweise, für jeden Vertrag unter Angabe der Vertragsnummer, auf das entsprechende Beitragskonto bei der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG überwiesen. 

Für neu hinzukommende Mitarbeiter wird jeweils ein neuer Vertrag unter der bestehenden Kundennummer des Arbeitgebers angelegt. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der oben beschriebenen Vertragsunterlagen.
Die Kollektivverträge nehmen nicht am regulären Altersgruppensprung teil. Stattdessen wird jährlich, zum 01.01. eines jeden Geschäftsjahres, der neue, vom Arbeitgeber zu zahlende Durchschnittsbeitrag ermittelt.

Steuerliche Behandlung der Beiträge

Hierzu gab es in der Vergangenheit große Unsicherheit. Unsere Steuerabteilung hat dazu auch eine Stellungnahme abgegeben, aber darauf hingewiesen, dass wir hier keine verbindliche Aussage vornehmen können, da nur das für den Arbeitgeber zuständige Finanzamt eine verbindliche Aussage zu der steuerlichen Behandlung abgeben kann.

Ganz allgemein kann man von folgenden Grundsätzen ausgehen:

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, es sei denn, die Zuwendung erfolgt aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Zu diesen Zuwendungen zählt auch der Abschluss von Versicherungen durch den Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers.  

Details zur lohnsteuerlichen Behandlung von arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherungen sind aus Sicht der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 28.10.2009 erläutert.

1. (Lohn-)steuerliche Behandlung der Beiträge:
Maßgeblich für die steuerliche Behandlung der Beiträge ist, wer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben kann, d.h. insbesondere wer nach einem Unfall die Versicherungsleistung einfordern kann:

a) Kein Direktanspruch des Arbeitnehmers, d.h. die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht allein dem Arbeitgeber zu:
Die vom Arbeitgeber laufend gezahlten Beiträge sind kein Arbeitslohn und unterliegen zum Zeitpunkt der Beitragszahlung nicht dem Lohnsteuerabzug. 
Erst im Zeitpunkt der Auszahlung oder Weiterleitung der ersten Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn in Form von Barlohn, begrenzt auf die ausgezahlte Versicherungsleistung, vor. Die gezahlten Beiträge sind nachgelagert zu versteuern. (s. hierzu auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 - VI R 9/05, BStBl 2009 II S.385).

b) Direktanspruch des Arbeitnehmers, d.h. die Ausübung der Rechte steht dem Arbeitnehmer zu:
Die vom Arbeitgeber laufend gezahlten Beiträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen zum Zeitpunkt der Beitragszahlung dem Lohnsteuerabzug. 

Steuerliche Behandlung der Leistungen

Auch hier ein Auszug aus der Stellungnahme unserer Steuerabteilung:

2. Steuerliche Behandlung der Versicherungsleistung: 
Die Versicherungsleistungen stellen in beiden Fällen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Leibrenten sind als Sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil durch den Arbeitnehmer zu versteuern. Todesfall-Leistungen unterliegen der Erbschaftsteuerpflicht.

Zuletzt noch ein allgemeiner Hinweis aus der Stellungnahme:
Bei der Multi PROTECT handelt es sich um eine Unfallversicherung, die neben klassischen Unfällen weitere biometrische Risiken (Organschäden, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit, Krebserkrankung) absichert.
Das Betriebsstättenfinanzamt könnte daher in Zweifel ziehen, ob die o.g. Grundsätze zur steuerlichen Behandlung der Unfallversicherung anzuwenden sind. Unserer Ansicht nach spricht für die steuerliche Behandlung als Unfallversicherung, dass es sich bei der Multi Protect ja auch um eine Unfallversicherung handelt, die eben zusätzlich die funktionelle Invalidität absichert. Diese zusätzlichen Leistungen sind dabei untrennbar mit der Absicherung des Risikos "Unfall" verbunden. Verwaltungsanweisungen oder Rechtsprechung gibt es hierzu unseres Wissens nach nicht. 

Wie bereits eingangs erwähnt, empfiehlt unsere Steuerabteilung auf jeden Fall den steuerlichen Berater hinzuzuziehen und im Zweifel eine Lohnsteueranrufungsauskunft bei dem jeweiligen zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einzuholen.
 

Ergänzung der Annahmerichtlinien Unfall

  1. Alle versicherten Personen sind Mitarbeiter*innen des Betriebes bzw. Unternehmensgruppe, mit welchem der Kollektivvertrag geschlossen wird. 
  2. Angehörige der Mitarbeiter fallen nicht unter das zu versichernde Kollektiv 
  3. Die Anzahl der versicherten Personen erfordert eine Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen 
  4. Das Endalter ist 67 Jahre 
  5. Die maximale Rentenhöhe beträgt 1.000 EUR. Bei einer Rentenhöhe > 1.000 EUR ist für jede betroffene versicherte Person eine individuelle Risikoprüfung erforderlich 
  6. Eine lebenslange Rentenzahlung ist nicht möglich 
  7. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber unter Angabe der jeweiligen Vertragsnummer überwiesen, Lastschrifteinzug ist möglich.

Kontakt

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