• Arbeitgeberfinanziert oder durch Entgeltumwandlung möglich.
  • Die Zuwendungen sind in voller Höhe steuerfrei.
  • Die Zuwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben und bilanzneutral für das Unternehmen.
  • Instrument zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter.
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Weitere Produktinformationen

So funktioniert die Unterstützungskasse

  • Unternehmen sagen ihren Mitarbeitenden eine Versorgung über die Unterstützungskasse zu oder vereinbaren, dass Gehaltsteile dafür verwendet werden.
  • Unternehmen werden Mitglied in der Unterstützungskasse und leisten die entsprechenden Zahlungen an die Unterstützungskasse.
  • Die zugesagten Versorgungsleistungen werden von der Unterstützungskasse über entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgesichert. 

Steuern und Sozialversicherung

  • Die Zuwendungen sind in voller Höhe steuerfrei. Daher ist die Unterstützungskasse besonders gut geeignet, auch höhere Versorgungen zu gestalten, z. B. für leitende Angestellte oder Gesellschafter-Geschäftsführer. 

    Erfolgt die Umwandlung aus dem Gehalt, ist die Zuwendung bis zu 3.624 EUR im Jahr außerdem sozialversicherungsfrei.
     
  • Die spätere Auszahlung ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Ebenso ist sie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von Rentnern. 

    Der monatliche Freibetrag beträgt 176,75 EUR in 2024. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge.

    Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung. 

    Für den über den Freibetrag hinausgehenden Betriebsrentenanteil muss auch weiterhin der volle Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden. 

    Der Freibetrag gilt nicht für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

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